Die Medienbildung ergibt sich als Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule aus § 2 Abs. 6 Pkt. 9 SchulG NRW („Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere
lernen auch in der
digitalen Welt mit Medien verantwortungsbewusst und sicher umzugehen.“).
📂 Medienbildung
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