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Die Medienbildung ergibt sich als Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule aus § 2 Abs. 6 Pkt. 9 SchulG NRW („Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen auch in der digitalen Welt mit Medien verantwortungsbewusst und sicher umzugehen.“).

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