Die Medienbildung ergibt sich als Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule aus § 2 Abs. 6 Pkt. 9 SchulG NRW („Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere
lernen auch in der
digitalen Welt mit Medien verantwortungsbewusst und sicher umzugehen.“).